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Besucher- und Zugangsregelungen in den KABEG-Spitälern
Aufgrund stetig steigender Fallzahlen verschärfte der Bund durch die 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung die Besuchs- und Zugangsregeln in den Krankenanstalten. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass auch in den Spitälern der KABEG statt der bisherigen 3-G-Regel für Besucher seit 8. November die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) Gültigkeit hat.
Für geplante ambulante Patienten gilt indes die 2,5-G-Regel. Dies bedeutet, dass auch ein PCR-Test akzeptiert wird, Antigen- oder Wohnzimmertests gelten nicht als Nachweis!
Behandlung von Notfallpatienten
Notfälle werden in allen Krankenhäusern selbstverständlich behandelt und sind von der 2,5-G-Regel ausgenommen!
Allgemeine Regeln
Die weiteren bisherigen Besuchsregeln bleiben bis auf weiteres aufrecht. Das bedeutet, dass pro Patient ein Besuch pro Tag erlaubt ist. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden. Zudem ist beim Aufenthalt im Krankenhaus eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Regelung für Ambulanztermine und Begleitpersonen
Ebenso bleiben die Zugangskontrollen an den Eingängen weiterhin bestehen. Ins Gebäude darf nur, wer einen geplanten Termin hat oder einen Angehörigen besuchen will. Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen („2-G-Regel“). Ausnahmen gelten für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich.